Wir bieten in unserer Praxis auf freiwilliger Basis (*siehe unten) einen Notdienst an, um Ihrem Tier die Behandlung in einer ihm bekannten Umgebung auch im Notfall zu ermöglichen.
Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie uns deshalb jederzeit. Die jeweilige Handynummer, unter welcher die diensthabende Tierärztin erreichbar ist, erfahren Sie auf unserem Anrufbeantworter oder unter der Rubrik „Sprechzeiten“ →„.Wer leitet wann die Sprechstunde?
Sollten Sie an unsere Mailbox weitergeleitet werden (wenn wir z.B. in einem Funkloch stecken) hinterlassen Sie bitte Ihrem Namen sowie Ihre Telefonnummer. Wir rufen dann schnellstmöglich zurück.
In Einzelfällen kann es möglich sein, dass wir einmal nicht bzw. nicht schnell genug in die Praxis kommen können. In solchen Fällen geben wir Ihnen Auskunft, an welchen Tierarzt Sie sich wenden können und informieren diesen Tierarzt über Ihr Tier.
In diesem Zusammenhang weisen wir Sie außerdem darauf hin, dass wir nach GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) dazu verpflichtet sind, die tierärztlichen Leistungen im Notdienst im doppelten Gebührensatz abzurechnen:
§ 3 – Gebührenhöhe in besonderen Fällen
(4) Einfache Gebührensätze nach Absatz 1 erhöhen sich um 100 vom Hundert für Leistungen, die auf Verlangen des Tierbesitzers bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen erbracht werden.
* Laut Berufsordnung für Tierärzte des Landes Hessen sind die einzelnen Tierarztpraxen nicht zur Übernahme der Notbereitschaft an Sonn- und Feiertagen sowie nachts verpflichtet. Die Landestierärztekammer kann für Praxen innerhalb eines bestimmten Gebietes die Verpflichtung zum Notdienst festlegen, wenn andernfalls ein Behandlungsengpass vorläge. In unserer Gegend besteht diese Gefahr eines Behandlungsengpasses aufgrund der großen Dichte an Tierkliniken, welche zur ständigen Notdienstbereitschaft verpflichtet sind, nicht.